Haben Sie schon vom neuen Reparaturbestätigungs-Verfahren (RBV) gehört? Seit dem 2. August 2021 gilt zur Strassenzulassung bei Strassenverkehrsämtern ein vereinfachtes Reparaturverfahren für Fahrzeuge. Durch den AGVS autorisierte Fachbetriebe können so die ordnungsgemässe Reparatur von Fahrzeugen autorisieren, wenn durch die Kontrolle des Strassenverkehrsamts Mängel festgestellt wurden. Somit müssen Kunden nicht doppelt mit ihrem Fahrzeug zum Strassenverkehrsamt.

Die Schritte dafür sind ganz einfach. Sie suchen sich einen RBV-Fachbetrieb aus und vereinbaren einen verbindlichen Termin. Klären Sie mit dem Fachbetrieb zudem ab, welche Unterlagen erforderlich sind, so ersparen Sie sich wertvolle Zeit und Kosten.